Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB`s
Geschäftsbedingungen mit dem Käufer
1.) Mit der Annahme einer Bieternummer
oder durch die Abgabe eines Gebotes in persönlicher, schriftlicher
oder fernmeldedienstlicher Form bestätigt der Käufer ausdrücklich,
daß er nachfolgende Verkaufsbedingungen erhalten und diese
als mit der christopher walther limited (weiter chwltd, Sitz in Kielstrasse
13, 18375 Wieck a. Darss) vereinbart anerkennt. Bieternummern,
bitte, schon während der Vorbesichtigung bestellen.
2.) Der Verkauf zum Höchstgebot erfolgt
freiwillig auf Grund der Aufträge der Einlieferer. Die chwltd versteigert
als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung der Einlieferer,
die unbenannt bleiben.
3.) Sämtliche zur Auktion gelangenden
Gegenstände können vorher zu den angesetzten Zeiten besichtigt
und geprüft werden. Dabei haften die Interessenten für von
ihnen verursachte Schäden an den ausgestellten Gegenständen
und Einrichtungen zur Ausstellung. Der Erhaltungszustand der Sachen ist
ihrem Alter entsprechend; Mängel werden in den Katalogbeschreibungen
nur erwähnt, wenn sie den optischen Gesamteindruck beeinträchtigen.
Die meisten Objekte sind gerahmt und die Rahmen werden ohne Zusatzkosten
mitgegeben.
4.) Die zu versteigernden Bilder werden ohne
Haftung der Verkäufer für Rechts- und Sachmängel in dem
Zustand angeboten, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Aufrufs befinden.
Die mit der erforderlichen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen
vorgenommenen Katalogbeschreibungen sind keine zugesicherten Eigenschaften
im Sinne des Kaufrechts, insbesonders gemäß §§ 459
ff. BGB. Das gleiche gilt für die Abbildungen im Internet-Katalog;
diese dienen dem Zweck, den Interessenten bei der Vorbesichtigung zu führen,
sie sind weder für den Zustand noch für die Eigenschaft der
Sache maßgebend. Die Preise im Katalog sind in Euro angegeben
und dienen als Ausrufpreise, ohne Gewähr für die Richtigkeit,
und liegen normalerweise bei 60 - 80 % des Schätzpreises, der dem
Bieter einen Anhaltspunkt über den gegenwärtigen Verkehrswert
und zu erwartenden Zuschlag des angebotenen Kunstwerks bietet.
5.) Die Verkäufer behalten sich vor,
Katalognummern zu verbinden, zu trennen, in einer anderen als der im Katalog
vorgesehenen Reihenfolge aufzurufen oder zurückzuziehen Der Aufruf
erfolgt im allgemeinen beim angegebenen Aufrufpreis, es sei denn, dass
bereits höhere schriftliche Gebote vorliegen. Gesteigert wird nach
Ermessen der Versteigerer, im allgemeinen um gerundete 10 % des vorangegangenen
Gebots. Katalognummern ohne Limit werden bei 50,00 Euro aufgerufen.
6.) Persönlich Anwesende, den Versteigerern
unbekannte Bieter werden grundsätzlich um Legitimation, zum Beispiel
durch Vorlage eines Ausweises oder Nachweis der Boninität gebeten
Kaufinteressenten, die nicht persönlich bei der Auktion anwesend
sein können oder wollen, können ein schriftliches Gebot gegenüber
den Versteigerern abgeben. Diese Gebote gelten als in der Versteigerung
bereits abgegebene Gebote ohne Aufgeld, Umsatzsteuer und etwaige weitere
Abgaben. Bei einer Unklarheit im schriftlichen Gebot ist ausdrücklich
die angegebene Katalognummer maßgebend. Die Versteigerer können
auch von ihnen unbekannten schriftlichen Bietern eine Legitimation verlangen,
die bis 12,00 Uhr des Vortages der Versteigerung vorliegen muß.
Jedes schriftliche Gebot wird nur mit dem Betrag in Anspruch genommen,
der erforderlich ist, um eine anderes Gebot zu überbieten. Für
die Bearbeitung schriftlicher Gebote übernehmen die Versteigerer
keine Gewähr. Telefonische Gebote sind zulässig, wenn der Bieter
zuvor von den Versteigerern schriftlich zugelassen worden ist. Bei
telefonischen Geboten übernimmt der Versteigerer keine Gewährleistung
für das Zustandekommen der Verbindung (die Auktion beginnt 15 Uhr
und endet gegen 18.30 Uhr). Email-Gebote erfordern die Angabe der
kompletten postalischen Anschrift des Bieters und die Telefonnummer unter
der er vor der Durchführung der Auktion erreichbar ist. Gebote von
Erstbietern können ohne diese Angaben nicht angenommen werden. Das
Auktionshaus behält sich die Entscheidung über die Annahme eines
Gebotes vor. Die Versteigerer können jedoch in besonderen Fällen
solche Gebote zulassen, auch wenn zuvor keine schriftliche Bestätigung
erfolgte. Fehlerhaft übermittelte Aufträge und Gebote gehen
voll zu Lasten des Bieters. Im übrigen gelten für solche Gebote
die Regelungen über schriftliche Gebote entsprechend. Gerichtsort
ist Ribnitz-Damgarten.
7.) Will ein Bieter Gebote im Namen eines
anderen abgeben, so hat er dies vor Versteigerungsbeginn unter Nennung
von Namen und Anschrift des Vertretenen den Versteigerern mitzuteilen.
Andernfalls kommt bei Zuschlag der Kaufvertrag mit dem Bieter zustande.
Für die Rechtsgültigkeit seiner Vollmacht haftet allein der
Bieter gegenüber den Versteigerern; im Zweifel hierüber gilt
bei Zuschlag der Kaufvertrag als mit dem Bieter abgeschlossen.
8.) Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem
Aufruf kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann den
Zuschlag zurücknehmen, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes
höheres Gebot übersehen worden ist. Ist das mit dem Einlieferer
vereinbarte Limit nicht erreicht, wird der Zuschlag nur unter Vorbehalt
erteilt. Stimmt der Einlieferer dem Vorbehaltszuschlag nicht zu, ist dieser
unwirksam. Der Zuschlag wird bei schriftlichem Gebot in der Höhe
gemacht, der maximal einen Bieterschritt über dem zweithöchsten
Gebot liegt. Nach Ende der Zeit gegebene Gebote können auch wenn
sie höher als die anderen Gebote sein werden nicht mehr berücksichtigt.
Ein Anspruch auf Annahme einer Gebotes besteht jedoch grundsätzlich
nicht. Unbeschadet der Möglichkeit, den Zuschlag zu verweigern, können
die Versteigerer unter Vorbehalt zuschlagen; dies gilt insbesondere dann,
wenn der vom Einlieferer genannte Mindestzuschlagpreis nicht erreicht
ist. Bei Zuschlag unter Vorbehalt bleibt der Bieter 21 Tage nach dem Tag
des Zuschlags an sein Gebot gebunden. Wird es innerhalb dieser Frist von
den Versteigerern schriftlich bestätigt, gilt der Zuschlag als erteilt;
andernfalls gilt der Zuschlag als verweigert. Kann eine Meinungsverschiedenheit
über einen Zuschlag nicht sofort geschlichtet werden, wird die Nummer
noch einmal ausgeboten. Mit dem Zuschlag kommt zwischen den Versteigerern
und dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt wird, ein Kaufvertrag zustande.
9.) Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme
des Kunstwerks und Bezahlung des Preises. Auf den Zuschlagpreis wird ein
Aufgeld von 20 % berechnet; aufgrund der Differenzbesteuerung wird keine
Steuer ausgewiesen.Dazu kommt eine urheberrechtliche Abgabe von 1% auf
alle zugeschlagenen Objekte.; d.h. der Gesamtzuschlag beträgt 21%.
10.) Die Ausgabe der ersteigerten Lots an die Bieter
erfolgt am Folgetag der Auktion, also am 2. Januar 2011 in der Zeit von
10.00 - 18.00 Uhr in den Versteigerungsräumen. Nur in Ausnahmefällen
kann die Ausgabe am Auktionstag erfolgen. Bei der Übergabe ist der
Kaufpreis mit Kreditkarte, ec-Karte, in bar oder mit Scheckzahlung zu
leisten. Bis zur Einlösung gilt ein Eigentumsvorbehalt an dem ersteigerten
Gut zugunsten des Versteigerers.
11.)Der Versand ersteigerter Kunstwerke ist nach
besonderer Absprache zu Lasten und Risiko des Käufers möglich.
Dieses gilt vor allem für Telefon- und schriftliche Gebote. Die Auslieferung
erfolgt nach Zahlung des Kaufpreises nebst Zuschlägen auf dem vom
Erwerber gewünschten Transportweg. Der Kaufpreis ist unmittelbar
nach Rechnungslegung fällig.
12.) Mit der Abgabe eines Gebotes werden diese
Auktrionsbedingungen anerkannt. Gerichtsort ist Ribnitz-Damgarten.
Wieck, den 1. Dezember 2010
Christopher Walther (Auktionator)